Für beide Varianten gültig:
Pausen werden nach gültiger Gesetzgebung eingehalten und auf den Leistungsnachweisen angegeben, aber nicht berechnet.
Heimfahrtenregelung:
- bis 80 km zum Einsatzort täglich
- von 80 km bis 300 km zum Einsatzort wöchentlich
- ab 300 km zum Einsatzort nach 3 Wochen
Berechnet werden die Fahrstunden.
Transferleistungen:
Verpflegungsmehraufwendungen:
- nach gültiger Gesetzgebung bei ein- bzw. mehrtägigen Montagesätzen im In- oder Ausland.
Übernachtungskosten:
- werden gegen Vorlage von Belegen oder nach Pauschalbetrag berechnet.
Sonstige Kosten:
Die Berechnung von sonstigen Kosten erfolgt nur nach vorheriger Absprache.
Fremdleistungen werden nach eigenen Verrechnungssätzen und Belegen angesetzt.