Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragserteilung
Der Auftrag ist erteilt, wenn per Fax oder Post eine schriftliche Zusage mit ausdrücklichem Bezug auf das Angebot bei der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries eingeht.
2. Auftragsausführung
Grundlage der Leistungserbringung sind die Montagebedingungen der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries. Die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries arbeitet nach dem Stand des Wissens und der Kenntnisse, die ihr zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries kann den Auftrag selbst oder durch Subunternehmer durchführen.
Arbeitszeit und -leistung der Mitarbeiter der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries werden durch den Besteller wöchentlich quittiert. Bei Abreise wird dem Montagepersonal eine schriftliche Bestätigung über die Beendigung der Montageleistungen ausgehändigt.
3. Ausführungsfristen
Beginn und Fertigstellung der zu erbringenden Montageleistungen sind einzeln vertraglich geregelt.
Ein vertraglich vereinbarter Zeitplan ist nicht verbindlich, wenn durch Verschiebung des Zeitplans am Gesamtprojekt oder aus anderen Gründen,die die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries nicht zu vertreten hat, eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht erfolgen kann.
4. Stunden- bzw. Verrechnungssätze
Soweit im konkreten Vertrag nicht anders vereinbart, sind die bei Abschluss des Vertrages gültigen Stunden- und Verrechnungssätze der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries maßgebend.
5. Außergewöhnliche und Zusatzleistungen
Werden besondere Berechnungen, Programmierungen oder außerge wöhnliche Leistungen notwendig, so kann die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries diese im Einverständnis und nach Absprache mit dem Besteller im Unterauftrag vergeben und gesondert in Rechnung stellen.
Montageleistungen, die nachträglich beauftragt werden, sind zusätzlich zu vergüten.
6. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
Im Auftrag werden die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers festgelegt. Im Zweifel gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Bei einer Montageausführungsdauer bis zu 10 Werktagen stellt die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries die Rechnung nach Abschluss der Ausführung.
- Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe der nachgewiesenen Leistungen unter Berücksichtigung der abgezeichneten Arbeits- und Leistungsnachweise nach Rechnungstellung durch die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Montageleistungen.
- Nach vertraglich vereinbartem Zahlungsplan
Alle Rechnungen werden 2 Wochen nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des eingeräumten Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 10% per annum berechnet. Bei Bankeinzug oder im Lastschriftverfahren gewährt die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries 1,5 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 7 Werktagen werden 2% Skonto eingeräumt.
7. Kündigungsrecht des Bestellers
Der Besteller kann den Auftrag jederzeit kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Gesamtvergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries fällig.
8. Abnahme
Die Abnahme der vertraglichen Leistungen der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries erfolgt förmlich bei Abschluss der Montageleistungen.
9. Gewährleistung und Verjährung
Für vertragliche Gewährleistungsansprüche haftet die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries nur aufgrund der gesetzlichen Regelung des BGB.
Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren nach einem Jahr.
10. Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
11. Vertragsänderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.
12. Gerichtsstand und geltendes Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. Industriemontagen Adalbert Jörg Fries.