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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung

Der Auftrag ist erteilt, wenn per Fax oder Post eine schriftliche Zusage mit ausdrücklichem Bezug auf das Angebot bei der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries eingeht.

2.  Auftragsausführung

Grundlage der Leistungserbringung sind die Montagebedingungen der Fa. Industriemontagen     Adalbert-Jörg Fries. Die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries arbeitet nach dem Stand des Wissens und der Kenntnisse, die ihr zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Verfügung stehen.

Die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries kann den Auftrag selbst oder durch Subunternehmer durchführen.

Arbeitszeit und -leistung der Mitarbeiter der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries werden durch den Besteller wöchentlich quittiert. Bei Abreise wird dem Montagepersonal eine schriftliche Bestätigung über die Beendigung der Montageleistungen ausgehändigt.

3.  Ausführungsfristen

Beginn und Fertigstellung der zu erbringenden Montageleistungen sind einzeln vertraglich geregelt.

Ein vertraglich vereinbarter Zeitplan ist nicht verbindlich, wenn durch Verschiebung des Zeitplans am Gesamtprojekt oder aus anderen Gründen,die die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries nicht zu vertreten hat, eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht erfolgen kann.

4.  Stunden- bzw. Verrechnungssätze

Soweit im konkreten Vertrag nicht anders vereinbart, sind die bei Abschluss des Vertrages gültigen Stunden- und Verrechnungssätze der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries maßgebend.

5. Außergewöhnliche und Zusatzleistungen

Werden besondere Berechnungen, Programmierungen oder außerge wöhnliche Leistungen notwendig, so kann die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries diese im Einverständnis und nach Absprache mit dem Besteller im Unterauftrag vergeben und gesondert in Rechnung stellen.

Montageleistungen, die nachträglich beauftragt werden, sind zusätzlich zu vergüten.

6.  Zahlungen und Zahlungsbedingungen

Im Auftrag werden die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers festgelegt. Im Zweifel gelten folgende Zahlungsbedingungen:

-  Bei einer Montageausführungsdauer bis zu 10 Werktagen stellt die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries die Rechnung nach Abschluss der Ausführung.

-  Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe der nachgewiesenen Leistungen unter  Berücksichtigung der abgezeichneten Arbeits- und Leistungsnachweise nach Rechnungstellung durch die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Montageleistungen.

-  Nach vertraglich vereinbartem Zahlungsplan

Alle Rechnungen werden 2 Wochen nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des eingeräumten Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 10% per annum berechnet. Bei Bankeinzug oder im Lastschriftverfahren gewährt die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries 1,5 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 7 Werktagen werden 2% Skonto eingeräumt.

7. Kündigungsrecht des Bestellers

Der Besteller kann den Auftrag jederzeit kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Gesamtvergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries fällig.

8.  Abnahme

Die Abnahme der vertraglichen Leistungen der Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries erfolgt förmlich bei Abschluss der Montageleistungen.

9.  Gewährleistung und Verjährung

Für vertragliche Gewährleistungsansprüche haftet die Fa. Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries nur aufgrund der gesetzlichen Regelung des BGB.

Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren nach einem Jahr.

10.   Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

11.  Vertragsänderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

12.   Gerichtsstand und geltendes Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. Industriemontagen Adalbert Jörg Fries.

 

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