MONTAGEVEREINBARUNGEN
1. Werkzeuge und Meßmittel werden - sofern vorhanden - durch Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries zur Verfügung gestellt und nicht gesondert berechnet. Bei Diebstahl oder Verlust auf dem Firmen gelände des Bestellers haftet der Besteller.
2. Werkzeuge und Meßmittel, die nicht vorhanden, aber für die Montage unerläßlich sind, besorgt der Besteller auf eigene Kosten und stellt sie dem Montagepersonal der Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries für die Dauer der Montage zur Verfügung.
3. Ersatzteile werden auf Namen und für Rechnung des Bestellers gekauft, können aber nach Absprache mit dem Besteller und dessen schriftlicher Bestätigung auch durch Industriemontagen Adalbert-Jörg Fries beschafft werden.
4. Beim Montageeinsatz sorgt der Besteller dafür, dass
a. die Verfügbarkeit der vollständigen Maschinen- /Anlagendokumentation sichergestellt ist;
b. dem Montagepersonal bei Bedarf Personal auf Kosten , Verantwortung und Versicherungs-pflicht des Bestellers gestellt wird und dieses auf Anweisungen des Montagepersonales arbeitet;
c. alle Erd-, Bettungs-, Bau- und Gerüstarbeiten durch den Besteller fristgerecht ausgeführt wurden oder werden;
d. die für die Montage erforderliche Logistik (z.B. Hebezeuge, Druckluft, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmaterial, Schmiermittel, Reinigungsmittel, Wasser, Kabel, Leitungen; Antriebsmotoren und Schaltgeräte etc.) auf Kosten des Bestellers übernommen wird;
e. die für die Montage erforderliche Infrastruktur (z.B. ausreichende Krankapazität, Zugänglichkeit von Arbeits-, Montage-, Lagerflächen etc.) durch den Besteller sichergestellt ist und bleibt;
f. Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft sowie die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind;
g. für die Aufbewahrung von Materialien, Werk-zeuge und Maschinenteilen geeignete, d.h. trockene und abschließbare, in der Nähe der Maschine befindliche Räume zur Verfügung gestellt werden;
h. dem Montagepersonal ein Aufenthaltsraum und eine Waschgelegenheit zur Verfügung steht.
5. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen sind.